ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
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I. Allgemeines Unsere Kunden erkennen diese Bedingungen durch Auftragserteilung, durch Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung sowie nochmals durch Übernahme unserer Lieferungen als für sie verbindlich an. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden, insbesondere in seinen Einkaufsbedingungen, ist ausdrücklich unbeachtlich. Von den vorliegenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
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II. Angebote, Annahme von Aufträgen Alle unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge (Bestellungen) gelten erst nach Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Ausführung des Auftrages als angenommen. Unsere Vertreter sind nur zur Entgegennahme von Aufträgen, nicht aber zu deren Bestätigung ermächtigt.
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III. Zahlungsbedingungen Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum zu den auf der Rechnung angegebenen Konditionen ohne jeden weiteren Abzug frei auf das von uns angegebene Bankkonto zu leisten. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn uns die Gutschrift des Geldinstitutes vorliegt.
Für den Fall der Überschreitung dieser Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab Fälligkeit ausdrücklich vereinbart. Sollte der jeweilige Diskontsatz der ÖNB zuzüglich 6 % einen höheren Jahreszinssatz ergeben, so sind wir berechtigt, diesen anzuwenden. Außerdem werden bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen nur gegen Nachnahme durchgeführt. Solange Überfälligkeiten gegeben sind, besteht auch bei Kassa- bzw. Barzahlung kein Skontoanspruch.
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IV. Lieferung Die Versandart ist uns überlassen, wobei wir Kundenwünsche weitgehendst berücksichtigen werden. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle einer Lieferverzögerung ist unser Kunde verpflichtet, mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Unsere Lieferzeitangaben erfolgten nach bestem Ermessen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit.
Soweit die Ware unser Werk verläßt, geht die Gefahr auf den Besteller über; dies gilt auch dann, wenn wir den Transport oder die Transportkosten übernommen haben, oder wenn über Wunsch des Bestellers eine Transportversicherung abgeschlossen wurde. Die Waren und deren Transport werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert. Verzögert sich die Lieferung aus Verschulden des Kunden, sind wir berechtigt, Vergütungen uns dadurch entstandener Mehrkosten vorbehaltlich weitergehender Ansprüche geltend zu machen.
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V. Qualitätsregelung Hinsichtlich Eignung und Verarbeitung unserer Erzeugnisse beraten wir Sie gerne, können aber für bestimmte Verwendungszwecke weder Garantie noch Rechtsfolgen übernehmen. Im Falle vertragswidriger Lieferung, für welche unsere Haftung besteht, kann der Auftraggeber (Käufer) unter Ausschluß aller anderen Ansprüche nur angemessene Minderung des Kaufpreises oder Nachlieferung mangelfreier Ware verlangen; dabei soll einvernehmlich festgelegt werden, ob die fehlerhafte Ware nachgeliefert oder gutgeschrieben wird. Über den Wert der Lieferung hinausgehende Forderungen können nicht akzeptiert werden.
Es ist Sache des Käufers, die gelieferte Ware sofort nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Ihrem Eintreffen am Bestimmungsort eine schriftliche Mängelrüge bei uns einlangt. Im Wege der Qualitätskontrolle können sich Mehr- oder Mindermengen ergeben. Wir sind berechtigt, den Auftrag durch Lieferungen dieser Mehr- oder Mindermengen zu erfüllen, so lange diese Abweichungen zumutbar sind. Jeglicher Schadenersatz des Käufers wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen.
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VI. Produkthaftung und Gewährleistung Die Produkthaftung für Sachschäden wird gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. Liefert der Abnehmer unsere Produkte an eine Person, die nicht ein Verbraucher ist, so hat er diesem gegenüber die vorstehende Haftungsausschlußklausel sowie diese Klausel zur Überbindung der Haftungsausschlußklausel auf jeden weiteren Abnehmer zu verwenden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Abnehmer uns im Falle der Inanspruchnahme wegen Produkthaftung für Sachschäden einer Person, die nicht Verbraucher ist, klag- und schadlos zu halten. Die Haftungseinschränkungen nach Punkt V + VI gelten nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
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VII. Eigentumsvorbehalt Sämtliche von uns gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen, insbesondere im Rahmen von Exekutionsmaßnahmen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Kunden nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden.
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VIII. Inkasso Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Überweisung auf unser Bankkonto oder durch Einzahlung an unserer Kassa geleistet werden, es sei denn, daß sich der Inkassant durch eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht ausweist.
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IX. Umstandsklausel Bei begründeten Bedenken in der Bonität unseres Kunden sind wir berechtigt, Lieferung oder Teillieferung unter Abgehung von der vereinbarten Zahlungskondition von entsprechender Vorauszahlung oder Zahlung bei Übernahme abhängig zu machen. Falls der Kunde einer diesbezüglichen Aufforderung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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X. Gerichtsstand Für alle aus einem Vertragsverhältnis, für das diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten, entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.
Bankverbindungen: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT73 1100 0097 5460 0600 BIC: BKAUATWW